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Man stelle sich vor, man erhält eine Anzeige wegen falschem Parken an einem Ort an dem man noch niemals im Leben gestanden oder geparkt hat, zur angegebenen Tatzeit war das betreffende Fahrzeug ordnungsgemäß zu Hause abgestellt... Strafanzeigen wegen -( Missbrauch... )- und -( Rechtsbeugung... )- in dieser Angelegenheit werden folgen... Dieses Verkehrsschild muß da weg, siehe ( Bild 1... Das Verbotsschild aus der Sicht, wie es in Wirklichkeit steht )... -( Petition )- folgt nach Beendigung der Unterschriftensammlungen!
Skandal Urteil...!? Teilen auch Sie uns Ihre Probleme mit Behörden, Gerichten und Gemeinden mit... Wurde ich -( Justiz )- oder -( Korruption... )- s-Opfer???... Oder wie können so skandalöse Beschlüsse hier in Deutschland zustande kommen...??? Wird ein deutsches oder europäisches Gericht auch im Namen des Volkes den Mut haben, ein nachweislich skandalösen, völlig unverständlichen und nicht nachvollziehbaren -( Gerichtsbeschluß )- zu revidieren.....???
Der -( Gerichtsbeschluß )- ist alleine schon daher völlig irrelevant, da der Ort an dem der angebliche Verstoß gewesen sein soll , „ein anderer ist“, als im ursprünglichen Bußgeldbescheid! Die Angaben über Ort und Tatzeitpunkt sind nachweislich falsch. Außerdem ist das mehr wie zweifelhafte Verbotsschild, für jeden normal denkenden Verkehrsteilnehmer ein Hinweis, das auf der Mühlenstraße Fahrtrichtung rechts nicht geparkt werden darf. Ein normal sterblicher kann nicht ahnen, das es ein Parkverbot auf einem Parkplatz geben kann. Das von der Stadt Haiger, dem Gericht vorgelegte Beweisfoto entspricht nicht annähernd dem tatsächlichen ist Zustand der Beschilderung.
Selbstverständlich hätte man 15 Euro Bußgeld gezahlt, sofern der Parkverstoß nachvollziehbar statt gefunden hätte...
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Was ist geschehen?
......1 -( Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid )-
..... 2 -( Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid vom Regierungspräsidium )-
..... 3 -( Schriftverkehr mit dem Amtsgericht Dillenburg )-
..... 4 -( Zeugenaussage faktisch ignoriert...... )-
..... 5 -( Skandalurteil... )-
..... 6 -( Jetzt hat der Herr Gerichtspräsident Gatzka vom Landgericht Limburg persönlich Strafanzeige wegen Beleidigung in dieser Angelegenheit gestellt... )-
..... 7 -( Das Ganze ist ein klarer Versuch der Rechtsbeugung... )-
Der Gerichtstermin am 06.01.2010 um 8:00 Uhr zur Hauptverhandlung ist geplatzt. Die Staatsanwaltschaft ist nicht zum Termin erschienen...
..... 8 -( In Vorbereitung )-
Nach Einsichtnahme der Gerichtsakte! Obwohl der Vorsitzende Richter mit Schreiben vom 20.08.09 an die Staatsanwaltschaft Limburg darum gebeten hat das Verfahren nach § 153 Abs.2 StPo einzustellen, wurde das Hauptverfahren eröffnet. Er sieht sogar den Tatbestand der Rechtsbeugung in dieser Angelegenheit als gegeben an!...
..... 9 -( Weitere Informationen werden folgen )-
..... 10 -( Zum weiter Erzählen: Denken Sie daran auch Sie könnten mal betroffen sein........... )-
Bild 1



Bild 2


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