Fall Stöcker
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wenn die Stadt Haiger selbst der Verursacher ist.
Der Fall
Stöcker:
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Schildbürgertum
oder bewusste (Ent-)Täuschung durch die Stadt Haiger?
Mehrfach
bereits haben die Mitarbeiter
des Bauamtes der Stadt Haiger ihre (Un-)Kompetenz bewiesen. So z. B.
bei den Abwässerplanungen im Neubaugebiet Fahler. Nun setzen
Sie
dem ganzen aber die Krone auf.
Die
Familie Stöcker aus Flammersbach
entschloss sich (auf Grund ständiger Nässe in ihrem
Keller) Anfang
Juli diesen Jahres, die Drainage ihres Hauses zu erneuern. Bei den
Baggerarbeiten am rückwärtigen Giebel kam ihnen
plötzlich ein
immenser Wasserstrahl entgegen. Familie Stöcker glaubte, eine
Wasserader gefunden zu haben, die für die ständige
Nässe des
Hauses verantwortlich war, da der Wasserzustrom genau an dem Punkt
des Einfamilienhauses ankam, wo diese immer erkennbar war.
Nachdem
ein Nachbar mit seiner
Wünschelrute den Verlauf der vermutlichen Wasserader ausfindig
machte, entschlossen sich die Hauseigentümer, diese im oberen
Grundstück abzufangen und weit weg vom Haus umzuleiten. Sie
ließen
ein Loch in dem vermuteten Verlauf baggern und stellten
plötzlich in
einer Tiefe von 1,8 m ein altes 200 mm Betonrohr fest, welches das
schädigende Wasser führte. Darauf baggerte man weiter
am künftigen
Drainageverlauf beim Haus und entdeckte auch dort den Auslass des
Rohres, der genau auf die immens geschädigte Hausecke
führte.
Der
Verlauf des Rohres zielt in der
Flucht genau auf das benachbarte Friedhofsgrundstück der Stadt
Haiger. So informierte man die Stadt über den Zustand und
forderte
dessen Abstellung. Eine Mitarbeiterin des Bauamtes kam vor Ort, sah
sich den Verlauf an und war trotz Offensichtlichkeit der Meinung, ein
Rohr vom Grundstück der Stadt Haiger führe nicht auf
das Grundstück
der Familie Stöcker. So bestellte Familie Stöcker den
Bürgermeister
vor Ort, der auch die Einladung annahm. In dessen Gegenwart
behauptete die o. g. (un-)kompetente Mitarbeiterin weiterhin, dass es
kein Rohr seitens der Stadt in diese Richtung gäbe. Der
Bürgermeister war sich der Sache aber nicht sicher und
bestellte
einen einheimischen Kanaldienst, der mit seiner Kamera in das Rohr
gehen und den Verlauf feststellen sollte. Bei der Prüfung
durch den
Kanaldienst war die Mitarbeiterin ebenfalls wieder vor Ort. Wegen
Einbruch des Rohres konnte eine Komplettprüfung nicht
durchgeführt,
lediglich der Verlauf bis ca. zur Grundstücksgrenze
überprüft
werden. Trotz deutlicher Erkennung der Weiterführung des
Rohres (auf
den Bildern des Kanaldienstes) in Richtung des
Friedhofsgrundstücks
blieb die (un-)kompetente Fachkraft bei ihrer Behauptung, es
führe
kein Rohr in Richtung der Hauseigentümer.
Nach
Folge weiteren Schriftverkehrs
reiste eine Baufirma aus Wilnsdorf an und baggerte plötzlich
am
städtischen Grundstück.
Schildbürgermäßig baggerte man einen
Drainagegraben von der Friedhofshalle in Richtung des vermuteten
Rohres, ohne vorher die Ursache festgestellt zu haben. Alles auf 1,0
bis 1,6 m Tiefe.
An
dieser Stelle schaltete sich
plötzlich der Leiter des Bauamtes, Herr Münker, ein.
An dem
vermuteten Rohrverlauf
angekommen, baggerte die Baufirma aus Wilnsdorf eine
kreisförmige
Grube. In ca. 1,60 m Tiefe, der lt. städtischen Anordnung max.
Ausgrabungstiefe, lief plötzlich sehr viel Wasser. Lt. Angaben
der
Stadt eine Rigole (wasserführendes Kiesbett), welche die
Ursache des
Wasserlaufs sein sollte. Mehr wollte man nicht graben. Auf Bitten der
geschädigten Grundstückseigentümer an die
Baufirma, man solle bis
auf 2,3 m Tiefe baggern, kam diese den Wünschen nach. Und
siehe da,
dort schossen Wasserfontänen empor. Das Rohr war gefunden,
obwohl
der Bauamtsleiter bis ca. 1 Std. vorher die Behauptung vertrat, es
gäbe kein Rohr in Richtung des Grundstücks
Stöcker.
Nun
begann die Stadt Haiger wirklich
richtig nach Schildbürger Art zu handeln.
Das
vom Friedhof abführende Rohr wurde
am Einlass (Friedhof) und am Auslass (Grundstück
Stöcker) mit
Bauschaum verschlossen und etwas Lehm rund herum geschmiert. Es wurde
ein rohrfömiges Teil senkrecht in die Grube gesetzt und das
Ganze
mit Kies aufgefüllt. Somit sollte das Wasser auf Friedhofseite
in
den öffentlichen Kanal abgeführt sein.
Die
Familie Stöcker informierte den
Bürgermeister und erklärte, dass damit nicht das
ganze Wasser
abgeleitet sei. Es kam logischerweise noch zuviel Wasser auf deren
Grundstück an. Wasser sucht sich nun mal seinen Weg, und hier
über
das Kiesbett des alten Rohres. Selbst für einen Laien
verständlich
erscheint dies, wenn man ein Loch von 2,30 m Tiefe hat, aus der das
Altrohr abführt und eine Drainage, die in ca. 1,6 m Tiefe in
dieses
Loch führt. So staut sich weiter Wasser im Inneren des
Kiesbetts auf
ein Höhe von mind. ca. 70 cm und drückt sich dann
durchs alte
Kiesbett. Zwei Mitarbeiter des Bauamtes schauten sich die Sache vor
Ort an und erklärten, man könne dies nicht so lassen.
Es müsse
noch mal geöffnet und ein Querriegel eingebaut werden, um das
Wasser
endgültig von dem Grundstück der Fam.
Stöcker zu verbannen. Bis
dato war die Baustelle nicht fertig gestellt.
Ein
paar Tage später erschien die
Baufirma und stellte die Baustelle endgültig fertig,
pflasterte und
plante sie. Auf Befragen gaben deren Mitarbeiter an, Herr
Münker
(Bauamtsleiter) habe diesen Auftrag erteilt. Auch wenn sie selbst
wüssten, man werde in zwei bis drei Wochen wieder
öffnen, man
müsse den Auftrag so ausführen.
Auf
weitere Beschwerde der Geschädigten
teilten Herr Münker sowie der Bürgermeister mit, im
Magistrat habe
man beschlossen, weiter nichts mehr zu tun. Die Stadt habe weit mehr
als gesetzlich vorgeschrieben getan.
Nun
steht die Familie Stöcker mit
ihrer Baustelle da und kann nicht weiter, da immer noch zuviel Wasser
auf ihr Grundstück geleitet wird. Über sechs Wochen
sind sie nun an
ihrer Arbeit gehindert. Mit verhältnismäßig
sehr geringem
Mehraufwand hätte der Wasserzufluss endgültig
gestoppt sein können.
Nun wird es die Stadt Haiger teuer, wenn man die Baustelle insgesamt
wieder öffnen und richtig verrohren muss. Von den
angerichteten
Schäden am Grundstück und am Haus der Familie
Stöcker will man
nichts wissen. Die Fundamente sind kaputt und das Wasser hat
Hohlräume unter dem Haus geschaffen. Um den Bestand des Hauses
zu
sichern, sind Vorsatzfundamente usw. erforderlich.
Es
bleibt anzumerken, dass das
Grundstück der Geschädigten keineswegs mit Rechten
für den Verlauf
eines städtischen Rohres belastet ist.
Schildbürgermäßig
sind die
Vorgehensweisen der Stadt und der Baufirma, man zügelt das
Pferd von
hinten auf. Weiter die (un-) kompetenten Vorarbeiten und die Absicht
des Vertuschens der Rohrführung durch die Mitarbeiter und den
Leiter
des Bauamtes der Stadt Haiger. Die Geschädigten
würden sich
wirklich wünschen, dass diese Personen sowie Mitglieder des
Magistrats, die solche antibürgerlichen Entscheidungen
treffen,
einmal von solchen Geschicken betroffen würden.
Die
Familie Stöcker hat sich nun
Sachverständige - und anwaltliche Hilfe geholt und wird so
gegen die
Stadt Haiger vorgehen. Man hat sich auf ein unnötiges langes
und
teures Verfahren eingestellt. Es sei denn, die kompetenten Leute der
Stadt Haiger würden einsichtig und dieses durch
Eingeständnisse
beschleunigen. Sie sollten mal überlegen, von wem sie
gewählt und
bezahlt werden.
Den § 1004 des BGB kennen die
Leute
scheinbar nicht.
Der Fall Stöcker:
Diskussion, hier...
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