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Fall Stöcker Zurück: Und wenn die Stadt Haiger selbst der Verursacher ist.

Der Fall Stöcker:
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Schildbürgertum oder bewusste (Ent-)Täuschung durch die Stadt Haiger?

Mehrfach bereits haben die Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Haiger ihre (Un-)Kompetenz bewiesen. So z. B. bei den Abwässerplanungen im Neubaugebiet Fahler. Nun setzen Sie dem ganzen aber die Krone auf.

Die Familie Stöcker aus Flammersbach entschloss sich (auf Grund ständiger Nässe in ihrem Keller) Anfang Juli diesen Jahres, die Drainage ihres Hauses zu erneuern. Bei den Baggerarbeiten am rückwärtigen Giebel kam ihnen plötzlich ein immenser Wasserstrahl entgegen. Familie Stöcker glaubte, eine Wasserader gefunden zu haben, die für die ständige Nässe des Hauses verantwortlich war, da der Wasserzustrom genau an dem Punkt des Einfamilienhauses ankam, wo diese immer erkennbar war.

Nachdem ein Nachbar mit seiner Wünschelrute den Verlauf der vermutlichen Wasserader ausfindig machte, entschlossen sich die Hauseigentümer, diese im oberen Grundstück abzufangen und weit weg vom Haus umzuleiten. Sie ließen ein Loch in dem vermuteten Verlauf baggern und stellten plötzlich in einer Tiefe von 1,8 m ein altes 200 mm Betonrohr fest, welches das schädigende Wasser führte. Darauf baggerte man weiter am künftigen Drainageverlauf beim Haus und entdeckte auch dort den Auslass des Rohres, der genau auf die immens geschädigte Hausecke führte.

Der Verlauf des Rohres zielt in der Flucht genau auf das benachbarte Friedhofsgrundstück der Stadt Haiger. So informierte man die Stadt über den Zustand und forderte dessen Abstellung. Eine Mitarbeiterin des Bauamtes kam vor Ort, sah sich den Verlauf an und war trotz Offensichtlichkeit der Meinung, ein Rohr vom Grundstück der Stadt Haiger führe nicht auf das Grundstück der Familie Stöcker. So bestellte Familie Stöcker den Bürgermeister vor Ort, der auch die Einladung annahm. In dessen Gegenwart behauptete die o. g. (un-)kompetente Mitarbeiterin weiterhin, dass es kein Rohr seitens der Stadt in diese Richtung gäbe. Der Bürgermeister war sich der Sache aber nicht sicher und bestellte einen einheimischen Kanaldienst, der mit seiner Kamera in das Rohr gehen und den Verlauf feststellen sollte. Bei der Prüfung durch den Kanaldienst war die Mitarbeiterin ebenfalls wieder vor Ort. Wegen Einbruch des Rohres konnte eine Komplettprüfung nicht durchgeführt, lediglich der Verlauf bis ca. zur Grundstücksgrenze überprüft werden. Trotz deutlicher Erkennung der Weiterführung des Rohres (auf den Bildern des Kanaldienstes) in Richtung des Friedhofsgrundstücks blieb die (un-)kompetente Fachkraft bei ihrer Behauptung, es führe kein Rohr in Richtung der Hauseigentümer.

Nach Folge weiteren Schriftverkehrs reiste eine Baufirma aus Wilnsdorf an und baggerte plötzlich am städtischen Grundstück. Schildbürgermäßig baggerte man einen Drainagegraben von der Friedhofshalle in Richtung des vermuteten Rohres, ohne vorher die Ursache festgestellt zu haben. Alles auf 1,0 bis 1,6 m Tiefe.

An dieser Stelle schaltete sich plötzlich der Leiter des Bauamtes, Herr Münker, ein.

An dem vermuteten Rohrverlauf angekommen, baggerte die Baufirma aus Wilnsdorf eine kreisförmige Grube. In ca. 1,60 m Tiefe, der lt. städtischen Anordnung max. Ausgrabungstiefe, lief plötzlich sehr viel Wasser. Lt. Angaben der Stadt eine Rigole (wasserführendes Kiesbett), welche die Ursache des Wasserlaufs sein sollte. Mehr wollte man nicht graben. Auf Bitten der geschädigten Grundstückseigentümer an die Baufirma, man solle bis auf 2,3 m Tiefe baggern, kam diese den Wünschen nach. Und siehe da, dort schossen Wasserfontänen empor. Das Rohr war gefunden, obwohl der Bauamtsleiter bis ca. 1 Std. vorher die Behauptung vertrat, es gäbe kein Rohr in Richtung des Grundstücks Stöcker.

Nun begann die Stadt Haiger wirklich richtig nach Schildbürger Art zu handeln.

Das vom Friedhof abführende Rohr wurde am Einlass (Friedhof) und am Auslass (Grundstück Stöcker) mit Bauschaum verschlossen und etwas Lehm rund herum geschmiert. Es wurde ein rohrfömiges Teil senkrecht in die Grube gesetzt und das Ganze mit Kies aufgefüllt. Somit sollte das Wasser auf Friedhofseite in den öffentlichen Kanal abgeführt sein.

Die Familie Stöcker informierte den Bürgermeister und erklärte, dass damit nicht das ganze Wasser abgeleitet sei. Es kam logischerweise noch zuviel Wasser auf deren Grundstück an. Wasser sucht sich nun mal seinen Weg, und hier über das Kiesbett des alten Rohres. Selbst für einen Laien verständlich erscheint dies, wenn man ein Loch von 2,30 m Tiefe hat, aus der das Altrohr abführt und eine Drainage, die in ca. 1,6 m Tiefe in dieses Loch führt. So staut sich weiter Wasser im Inneren des Kiesbetts auf ein Höhe von mind. ca. 70 cm und drückt sich dann durchs alte Kiesbett. Zwei Mitarbeiter des Bauamtes schauten sich die Sache vor Ort an und erklärten, man könne dies nicht so lassen. Es müsse noch mal geöffnet und ein Querriegel eingebaut werden, um das Wasser endgültig von dem Grundstück der Fam. Stöcker zu verbannen. Bis dato war die Baustelle nicht fertig gestellt.

Ein paar Tage später erschien die Baufirma und stellte die Baustelle endgültig fertig, pflasterte und plante sie. Auf Befragen gaben deren Mitarbeiter an, Herr Münker (Bauamtsleiter) habe diesen Auftrag erteilt. Auch wenn sie selbst wüssten, man werde in zwei bis drei Wochen wieder öffnen, man müsse den Auftrag so ausführen.

Auf weitere Beschwerde der Geschädigten teilten Herr Münker sowie der Bürgermeister mit, im Magistrat habe man beschlossen, weiter nichts mehr zu tun. Die Stadt habe weit mehr als gesetzlich vorgeschrieben getan.

Nun steht die Familie Stöcker mit ihrer Baustelle da und kann nicht weiter, da immer noch zuviel Wasser auf ihr Grundstück geleitet wird. Über sechs Wochen sind sie nun an ihrer Arbeit gehindert. Mit verhältnismäßig sehr geringem Mehraufwand hätte der Wasserzufluss endgültig gestoppt sein können. Nun wird es die Stadt Haiger teuer, wenn man die Baustelle insgesamt wieder öffnen und richtig verrohren muss. Von den angerichteten Schäden am Grundstück und am Haus der Familie Stöcker will man nichts wissen. Die Fundamente sind kaputt und das Wasser hat Hohlräume unter dem Haus geschaffen. Um den Bestand des Hauses zu sichern, sind Vorsatzfundamente usw. erforderlich.

Es bleibt anzumerken, dass das Grundstück der Geschädigten keineswegs mit Rechten für den Verlauf eines städtischen Rohres belastet ist.

Schildbürgermäßig sind die Vorgehensweisen der Stadt und der Baufirma, man zügelt das Pferd von hinten auf. Weiter die (un-) kompetenten Vorarbeiten und die Absicht des Vertuschens der Rohrführung durch die Mitarbeiter und den Leiter des Bauamtes der Stadt Haiger. Die Geschädigten würden sich wirklich wünschen, dass diese Personen sowie Mitglieder des Magistrats, die solche antibürgerlichen Entscheidungen treffen, einmal von solchen Geschicken betroffen würden.

Die Familie Stöcker hat sich nun Sachverständige - und anwaltliche Hilfe geholt und wird so gegen die Stadt Haiger vorgehen. Man hat sich auf ein unnötiges langes und teures Verfahren eingestellt. Es sei denn, die kompetenten Leute der Stadt Haiger würden einsichtig und dieses durch Eingeständnisse beschleunigen. Sie sollten mal überlegen, von wem sie gewählt und bezahlt werden.

Den § 1004 des BGB kennen die Leute scheinbar nicht.

Der Fall Stöcker: Diskussion, hier...
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Für die Inhalte dieser Seite ist Familie Stöcker - Flammersbach verantwortlich.

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Wolfgang Reichmann